Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und dem Partyservice Schön vertreten durch Rüdiger Schön (nachfolgend „Partyservice Schön“ genannt) gelten diese Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“), sofern der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts und ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2 Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von Partyservice Schön.
1.3 Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald ein Auftrag schriftlich oder mündlich vorliegt und dieser von uns, schriftlich oder auch mündlich, bestätigt bzw. angenommen oder ausgeführt wurde.
2. Angebot
2.1 Das umfangreiche Sortiment des Partyservice Schön ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behält sich der Partyservice Schön ein Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.
2.2 Angebote von Partyservice Schön sind grundsätzlich sieben Werktage gültig und freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen mit dem Ablauf dieser sieben Werktage.
2.3 Alle auf unseren Internetseiten und in Druckerzeugnissen genannten Preise sind Abholpreise und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer außer die Preise sind schriftlich anders ausgewiesen.
2.4 Sollten dem Kunden freie Termine mitgeteilt werden, so gilt das nur über den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins.
2.5 Sollte dem Kunden ein Steckbrief eines bestimmten Food Trucks, Food Trailer, etc. gesendet werden, besteht kein Anspruch auf die Erfüllung mit genau diesem Food Truck, Trailer, etc., es sei denn es besteht eine andere vertragliche Vereinbarung.
3. Preise und Zahlungen
3.1 Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Preise an Partyservice Schön verpflichtet. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen, Auslagen und besondere Lieferaufwendungen (wie z.B. Zufahrtsgebühren für Messegelände, Ausnahmegenehmigungen für Fußgängerzonen, etc.) von Partyservice Schön an Dritte oder außergewöhnliche Aufwendungen bei Transport und Lagerung.
3.2 Partyservice Schön ist zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne oder Kosten erhöhen und zwischen Vertragsabschluss und der Lieferung bzw. Übergabe an den Kunden mehr als vier Monate verstrichen sind.
3.3 Bei kurzfristigen Aufträgen sowie Lieferungen unter Bestellwert von netto 200€ gilt sofortige Barzahlung bei Lieferung als vereinbart. Wir behalten uns vor die Aushändigung der Ware hiervon abhängig zu machen. Lieferung über netto 100€ Warenwert gegen offene Rechnung erfolgt nur an gewerbliche Kunden bei Vorliegen eines schriftlichen Auftrags.
3.4 Privatkunden zahlen sofern nichts anderweitig schriftlich vereinbar ist, bei Anlieferung die Rechnungssumme in bar an den Auslieferungsfahrer von Partyservice Schön. Wir behalten uns vor die Aushändigung der Ware hiervon abhängig zu machen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht befreit. Bei Privatkunden mit schriftlicher Vereinbarung über eine andere Zahlungsmethode gelten die in diesem Vertrag weiteren vorliegenden Zahlungsbedingungenen.
3.5 Bei allen weiteren Kunden wird sofern nichts anderweitig schriftlich vereinbart ist, spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bzw. vor Lieferung eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme fällig. Nichteinhaltung dieses Vertragsbestandteils berechtigt uns zum Rücktritt und Ersatzanspruch für Auftragsvorkehrungen sowie entgangenen Gewinn in Höhe von mindestens 75% vom Auftragswert zu verlangen. Die restlichen 50% der Auftragssumme werden unmittelbar nach der Veranstaltung fällig.
3.6 Bei Zahlungsverzug oder objektiv belegbaren Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist Partyservice Schön berechtigt, vor weiteren Lieferungen Sicherheitsleistungen bis zur Höhe des Auftragswertes zu verlangen oder die Leistungserbringung abzulehnen.
3.7 Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung hat binnen 7 Kalendertagen auf dem von uns angegebenen Bankkonto zu erfolgen. Erfolgen Rechnungszahlungen nicht innerhalb dieser Frist tritt, auch ohne Mahnung Zahlungsverzug ein. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 6 %-Punkte bei Privatkunden und 8% bei gewerblichen Kunden über den Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu berechnen. Wir sind berechtigt, etwaigen weiteren Schadenersatz zu verlangen und andere gesetzliche Rechte geltend zu machen, insbesondere Zahlung einer Pauschale in Höhe von 10 Euro zu verlangen.
3.8 Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger Partyservice Schön rechtzeitig bekanntzugeben. Für das nochmalige Ausstellen einer Rechnung an einen korrigierten Rechnungsempfänger (Name und/oder Anschrift) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,-- EUR zzgl. MwSt.
3.9 Der Kunde ist zur Bezahlung der bestellten Ware und Leistung auch dann verpflichtet, wenn sein Betrieb bestreikt wird.
3.10 Preis und Leistungsänderungen sowie Irrtürmer behält sich Partyservice Schön vor.
4. Standzeit Buffets
4.1 Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal zwei Stunden begrenzt. Danach endet die Gewährleistung von Partyservice Schön.
4.2 Im Falle von sogenannten Buffet-Lieferungen übernimmt Partyservice Schön für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Kunden keinerlei Haftung.
4.3 Der Kunde ist darüber hinaus verantwortlich, alle Geräte nach Ablauf der Standzeit von zwei Stunden ordnungsgemäß vom Stromnetz zu trennen, um eine mögliche Überhitzung oder Beschädigung zu vermeiden.
5. Eigentum
5.1 Gelieferte Ware bleibt faktisch bis zur endgültigen Bezahlung aller offenen Forderungen Eigentum von Partyservice Schön. Dies gilt auch im Falle des Verbrauchs sowie Weiterverkaufs der Ware durch Gewerbetreibende bzw. Wiederverkäufer im Rahmen eines üblichen Handelsgeschäfts.
5.2 Geschirr, Besteck, Gläser, Warmhaltegeräte, Platten, Zelte, Bänke, Tische, Stühle, Zapfanlagen usw. verbleiben im Eigentum des Ausleihers. Partyservice Schön ist berechtigt, die Örtlichkeit, auf die die Gegenstände gebracht wurden, zu betreten um diese abzutransportieren. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur hinsichtlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.
5.3 Das Eigentum von Partyservice Schön wird nach Vereinbarung am Folgetag abgeholt. Kann die Leihware nicht abgeholt werden, weil der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen ist, kann Partyservice Schön Arbeitsstunden, Kilometergeld und Tagesleihgebühren für verliehene Gegenstände in Rechnung stellen.
5.4 Leihwaren, Geschirr, Gläser etc. sind entweder gespült, sauber und sortiert zurückzugeben oder bei Vereinbarung einer Reinigungsgebühr muss die Rückgabe aller Behältnisse und Ausstattungsgegenstände von Partyservice Schön frei von Essensresten erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, verbleibende Speisereste ordnungsgemäß und entsprechend den geltenden Vorschriften zu entsorgen.
5.5 Mit der Lieferung erhaltenes Equipment ist vom Kunden pfleglich zu behandeln. Geschirr und Gläser sind dabei in vorhandene Kisten einzuordnen um Transportschäden zu vermeiden.
5.6 Werden die Behältnisse oder Gegenstände nicht zum vereinbarten Datum zurückgegeben, behält sich Partyservice Schön vor, pro Tag Verzugszinsen in Höhe von 10 % des jeweiligen unverbindlichen Verkaufspreises (UVP) der betroffenen Gegenstände zu berechnen. Die Gebühr beträgt mindestens 50 € pro Tag.
6. Lieferung
6.1 Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Kunden bei der Auftragserteilung mitzuteilen, damit Partyservice Schön sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen Partyservice Schön solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich Partyservice Schön die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Evtl. Verspätungen die durch erschwerte Bedingungen am Aufbauort entstehen, gehen nicht zu Lasten von Partyservice Schön.
6.2 Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die Partyservice Schön selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Kunden zu beschaffen.
6.3 Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von Partyservice Schön. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.
6.4 Die Lieferung findet ebenerdig oder frei Bordsteinkante statt. Bei Anlieferung im Gebäude berechnen wir Aufbauzeiten und in obere Etagen auch Erschwerniszuschläge. Die Preise können Sie bei unseren Beratungsmitarbeitern erfragen.
6.5 Der Kunde trägt die Transportkosten von dem Firmensitz von Partyservice Schön zu dem Bestimmungsort in Form einer Kilometer- bzw. Lieferpauschale.
6.6 Spätestens mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung des Leistungsgegenstandes auf den Kunden über.
7. Teilnehmerzahl und Ablauf
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Partyservice Schön gegenüber bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die Speisenplanung, der genaue Ablauf der Veranstaltung und sonstige, für die Veranstaltung wichtige Details, müssen dem Partyservice Schön bis spätestens zehn Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Anpassung der Personenzahl kann bis zehn Werktage vor Veranstaltungsdatum erfolgen. Bei kurzfristiger Auftragserteilung ist die Entscheidung unverzüglich nach Übermittlung des Angebots schriftlich mitzuteilen.
7.2 Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% vom Angebot bzw. der Auftragsbestätigung ist Partyservice Schön berechtigt, die vereinbarten Preise pro Person angemessen zu erhöhen.
7.3 Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
7.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, so kann Partyservice Schön zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn Partyservice Schön hat den Grund zu verantworten.
8. Rücktritt
8.1 Das Recht zur „Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund“ ist für beide Vertragspartner möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch Partyservice Schön oder des Rücktritts aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen gilt die Berechtigung zur Kündigung des Vertrages. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
8.2 Tritt der Kunde nach Vertragsunterzeichnung ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück, ist Partyservice Schön berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, wobei der zeitliche Zugang der Rücktrittserklärung ausschlaggebend ist:
- bis 8 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei
- bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
- bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
- danach 75 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
- speziell für die Veranstaltung zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden dem Kunden zu 100 % in Rechnung gestellt
- auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie etwa Künstlern, Eventlocation, Mietgeschirr und Dekorationsartikel) werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt. Der Kunde übernimmt alle diesbezüglich entstehenden Stornokosten
- der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Kunden muss schriftlich erfolgen und wird von Partyservice Schön rückbestätigt
8.3 Partyservice Schön kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
- das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände (z.B. höhere Gewalt) nicht möglich oder zumutbar ist oder die Durchführung des Vertrages das Ansehen von Partyservice Schön in der Öffentlichkeit gefährden könnte oder die Mitarbeiter gefährdet sind. In diesen Fällen ist der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz ausgeschlossen.
- wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig eingehen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht befreit.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Sämtliche Waren werden von uns frisch zubereitet und umgehend zur Auslieferung gebracht. Wir haften nicht für Schäden nach Ablieferung beim Kunden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen. Der Kunde verpflichtet sich gelieferte Ware bei Empfang zu prüfen. Haftung für uns besteht nur im Rahmen nachgewiesener Mängel an der zurückgegebenen Ware vorbehaltlich der Ersatzlieferung oder Gutschrift.
9.2 Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, bis spätestens jedoch bis zum Ende der Veranstaltung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Besteller keine Ansprüche uns gegenüber aus Gewährleistung oder sonstigen Rechtsgründen mehr, insbesondere keine Ansprüche auf Schadensersatz, es sei denn, er könnte uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
9.3 Bei berechtigten Mängeln steht Partyservice Schön das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Kunde dann, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine Preisminderung vornehmen, ein Rücktritt ist insofern ausgeschlossen.
9.4 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
9.5 Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde. Die Kosten daraus sind Partyservice Schön voll zu ersetzen. Bei Beschädigung, Bruch oder Diebstahl des verwendeten Equipments (Gläser, Besteck, Geschirr, Tischwäsche, Dekoration etc.) von Partyservice Schön wird dies dem Kunden zur Gänze in Rechnung gestellt. Die Zählung von verwendetem Equipment findet im Hause Partyservice Schön statt. Zu ersetzten ist der Anschaffungspreis inklusive der Kosten für Versand und Personalkosten für Wareneingangskontrolle und Bestellzeit.
9.6 Partyservice Schön kann vom Kunden den Nachweis angemessener Haftpflichtversicherung verlangen. Partyservice Schön haftet nicht für Verlust, Bruch oder Beschädigung der von Kunden eingebrachten Gegenstände.
9.7 Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Kunden. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Kunden zu vertreten und werden durch Partyservice Schön gesondert berechnet.
9.8 Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von Partyservice Schön infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die folgenden Regelungen: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet Partyservice Schön, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur
- bei Vorsatz,
- bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
- bei Mängeln, die Partyservice Schön verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat,
- bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
9.9 Eine Haftung von Partyservice Schön im Rahmen der vereinbarten Leistungen ist begrenzt auf den Warenwert.
9.10 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
9.11 Partyservice Schön haftet nicht für Schäden durch die Waren und Speisen von Partyservice Schön, sofern der Kunde am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen an Dritte verteilt.
9.12 Partyservice Schön haftet nicht für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Kunden selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.
9.13 Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die Partyservice Schön im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern Partyservice Schön nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Partyservice Schön gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
9.14 Der Kunde ist verpflichtet, Partyservice Schön rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
10. Datenschutz
10.1 Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis dazu.
11. Sonstiges
11.1 Wird zwecks Durchführung einer Veranstaltung Personal (Service- und Kochpersonal u. a.) gebucht, gelten hierfür zusätzlich die Geschäftsbedingungen eines gegebenenfalls beauftragten Subunternehmers/Personalservices. Die Leitung des Personaleinsatzes und der Veranstaltung liegt jedoch bei uns.
11.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist Soest, soweit der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahekommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand
Stand 06.09.2024